Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der grischapneu.ch gmbh

1. Allgemeines

Angebote, die keine Bindefrist enthalten, sind unverbindlich. Nutzen  und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung auf den Besteller über. Der Transport folgt auf Rechnung und Gefahr  des Bestellers. Versicherungen gegen Schäden aller Art sind vom Besteller zu verlangen und gehen  zu seinen Lasten. Die angegebenen Lieferfristen sind nur ungefähr. Nicht eingehaltene Lieferfristen geben kein Recht auf Entschädi-gung unsererseits.

2. Lieferung / Verkauf

Der Verkauf  unserer Produkte ist endgültig. Die Übergabe oder Zusendung unserer Kalkulationsliste verpflich-tet uns nicht zur Lieferung.

3. Preise / Zahlungsbedingungen

Unsere Kalkulations- / Preislisten gelten nur zur Kenntnisnahme und können ohne Voranzeige geändert werden. Jede Neuausgabe ersetzt die vorhergehende ausser Kraft. Bei Offerten behalten wir uns kurzfristige Preisänderungen infolge externer Einflüsse (Lieferknappheit, Wetter) vor. Sofern nichts Spezielles vereinbart ist, sind alle Preise exkl. MwSt. Allfällig gewährte Rabatte verfallen nach Ablauf der Zahlungsfrist. Zahlungs-kondition ist Vorauszahlung.

4. Eigentumsvorbehalt

Gemäss Eigentumsvorbehalt Art. 175 ZGB vereinbaren die Parteien an allen Verkaufsobjekten des Vertrages den Eigentumsvorbehalt zugunsten der Verkäuferin, dies bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und allfälligen Verzugszinsen und Kosten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen die Gegenstände weder verkauft noch verschenkt noch darf sonstwie über sie verfügt werden. Der Käufer erteilt seine Zustimmung zur Eintragung des Vorbehaltes im Eigentumsregister nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist.

5. Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen und sämtliche Spezifikationen in Bezug auf Umfang und Ausführung der Lieferung bereinigt sind und die Zahlung eingegangen ist. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung.

6. Montage

Unsere Katalogpreise beziehen sich auf die Reifen. Die Montage wird separat verrechnet. Ausgenommen, wenn im Kaufvertrag festgehalten.

7. Mangelhafte Lieferung

Mängel müssen vom Kunden innerhalb von 5 Arbeitstagen gemeldet werden.

8. Garantie

Garantieleistungen können wir im Rahmen unserer Lieferanten gewähren. Garantieleistungen umfassen Mängel, die nachweislich auf schlechtes Material, fehlerhafte Konstruktion oder mangelhafter Ausführung zu-rückzuführen sind. Diese Teile werden ersetzt. Die ersetzten Teile gehen in unser Eigentum über. Garantie-arbeiten dürfen nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung selber ausgeführt werden.

9. Gerichtsstand / anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Thusis. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Thusis, März 2020